Du hast Fragen?
Wir haben Antworten (zumindest meistens!)
Ein Hausmeisterservice kümmert sich um alles was im und am Haus anfällt. Häufig werden kleine Reparaturen erledigt, der Garten gepflegt und sich um Ordnung und Sauberkeit gekümmert. Die Überwachung der technischen Anlagen im Haus wie Heizung oder Licht werden meist auch übernommen. Manchmal wird sogar Gehwegreinigung und Winterdienst mit angeboten.
Allerdings ersetzt ein Hausmeisterservice nicht die Dienstleitungen eines Meisterbetriebes wie z.B. Elektriker, Klempner oder Maler.
Wir halten uns in einem Umkreis von einer halben Stunde um Gnarrenburg / Glinstedt auf. So können wir auch mal spontan einem Kunden helfen und müssen in der Regel keine Kosten für die Anfahrt berechnen. Eine Übersicht, wie weit wir fahren, findest du auf der Seite "Einsatzgebiet".
Alle Kontaktmöglichkeiten findest du auf der Seite "Kontakt".
Du kannst uns jederzeit schreiben oder anrufen. Sollte mal die Mailbox rangehen, dann hinterlass eine Nachricht und wir rufen gern zurück.
Wir haben uns für eine faire und transparente Preisgestaltung entschieden.
Eine aktuelle Übersicht findest du hier.
Wir rechnen natürlich stundengenau mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ab. Bei regelmäßiger Buchung rechnen wir gern zum Monatsende ab, um den Aufwand zu minimieren. Du kannst natürlich auch Wartungsverträge bei uns buchen. So hast du monatlich immer die gleichen Kosten und die Gewissheit das regelmäßig jemand da ist und sich kümmert.
Buchungsbeispiele:
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. die Gartenpflege oder die Hilfe im Haushalt können mit 20% jedoch maximal 4000€ geltend gemacht werden. Handwerkerleistungen für kleine Reparaturen und Ausbesserungen sind ebenfalls mit 20% jedoch maximal 1200€ abziehbar. Als Vermieter kannst du meist die gesamten Kosten als Werbungskosten geltend machen. Hierzu sprich aber am besten mit deinem Steuerberater.
Der Vermieter kann die Kosten für den Hausmeisterservice nur dann auf den Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Für nachträgliche Änderungen ist die Zustimmung des Mieters erforderlich. Auch nicht alle Kosten können auf den Mieter umgelegt werden. Treppenhausreinigung und Gartenpflege sind zum Beispiel meist Aufgaben des Mieters. Für die Instandhaltung und Instandsetzung muss der Vermieter selbst aufkommen.
Nein.
Aktuell können wir einen zuverlässigen Winterdienst nicht abdecken.